See- und Hafenlotsen: die Wächter der deutschen Wasserstraßen

Die deutschen See- und Hafenlotsen sind ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrssicherheitssystems des Bundes für die nationalen Küstengewässer im Bereich von Nord- und Ostsee und stehen im öffentlichen Auftrag an 365 Tagen/Jahr rund um die Uhr als ortskundige Berater zur Verfügung.

Ihre Aufgaben:

  • Schutz der Meeresumwelt sowie der Menschen, die an Bord und an Land in der Region leben und arbeiten
  • Gewährleistung der sicheren seegehenden Imund Exporte der deutschen Wirtschaft
  • Beratung der Schifffahrt in den nationalen Seeschifffahrtsstraßen
  • Schutz der transportierten Ladungsgüter
  • Wahrung eines termingerechten Warenumschlages über die deutschen Seehäfen
  • Schutz der Anlagen in den Häfen

Wer darf sich Lotse nennen?
Nach dem Seelotsgesetz ist Seelotse, wer nach behördlicher Zulassung („Bestallung“) berufsmäßig
auf Seeschifffahrtstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet. Seine Tätigkeit übt der Seelotse als freien, nicht gewerblichen Beruf aus.
Der Seelotse ist Mitglied einer Lotsenbrüderschaft. Seine Entlohnung richtet sich nach der jeweiligen Verteilungsordnung der Lotsenbrüderschaft. Bevor eine Zulassung zum Seelotsen erteilt wird, hat sich der Antragsteller/die Antragstellerin als Seelotsenanwärter/-in der für das Seelotsrevier vorgeschriebenen Ausbildung und nach deren Abschluss einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde zu unterziehen. Die Ausbildung obliegt der Brüderschaft des Seelotsreviers, für das der/die Anwärter/-in ausgewählt wurde. Die Ausbildung soll Anwärterinnen/Anwärtern die für den Lotsdienst erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse vermitteln.
Erst nach dem aufwendigen Ausbildungs- und Qualifizierungsverfahren, formell gekrönt durch die offizielle „Bestallung“ durch die GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt), darf ein Nautiker die Bezeichnung „Lotse“ führen.