Aufgaben

Der Selbstverwaltung einer Lotsenbrüderschaft obliegt insbesondere die:

  • Erfüllung der durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben
  • Wahrung und Förderung der Belange des Seelotsreviers im Rahmen ihrer Selbstverwaltung
  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten
  • Ausbildung der Seelotsanwärter
  • Organisation der Fort- und Weiterbildung
  • Regelung der Dienste der Seelotsen im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Börtordnung
  • Festlegung des inneren Dienstbetriebes
  • Vermittlung bei Differenzen unter den Mitgliedern
  • Organisation und Überwachung der Maßnahmen für die Altersversorgung der Seelotsen
  • Erstellung einer Verteilungsordnung
  • Einnahme der Lotsgelder für Rechnung der Seelotsen und die Verteilung auf die Seelotsen
  • Auszahlung des Unterhaltsbetrages an die Seelotsanwärter
  • Erstellung einer genehmigungspflichtigen Satzung

Finanzen

Die Aufwand für die Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaft wird von den Seelotsen getragen. Die nötigen Mittel werden vor der Verteilung auf die Seelotsen von den eingenommenen Lotsgeldern abgezogen und einbehalten.

Organe

Ältermann

Der Ältermann vertritt die Lotsenbrüderschaft gerichtlich und außergerichtlich. Ältermann und Stellvertretung werden für die Dauer von 5 Jahren durch die Mitgliederversammlung aus den eigenen Reihen gewählt. Die Vertretungsbefugnis des Ältermannes ist vergleichbar mit der von Geschäftsführern.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Angelegenheiten der Lotsenbrüderschaft. Mitglied der Lotsenbrüderschaft ist, wer bestallter Seelotse ist. Jeder Seelotse hat 1 Stimme.