FAQ ZU SEELOTSENAUSBILDUNG
Mit der Vorlage des unter Hinzuziehung von Experten erarbeiteten Feinkonzeptes am 20.6.2018 legte die AG somit die Grundlage für die sich im Gesetzentwurf widerspiegelnden Inhalte der Reform. In der Folge wurden diese noch durch einen verpflichtenden Masterabschluss als Voraussetzung für die Bestallung erweitert.
Es gibt also nach der Änderung des Seelotsgesetzes drei Wege um Lotse zu werden:
1. Man bewirbt sich als Lotse oder Lotsin,
- wenn man ein Nautik Studium (FH/FS) absolviert hat, und
- 24 Monate als Nautischer Wachoffizier gefahren ist und
- 24 Monate als 1.Offizier oder Kapitän zur See gefahren ist.
Dieses ist der Weg für erfahrene Kapitäne und Kapitäninnen oder Schiffsoffiziere in leitender Position, weshalb man dann auch nur ein Jahr im Rahmen einer Aspirantur bei einer Brüderschaft zum Lotsen oder zur Lotsin ausgebildet werden muss. Er ist fast identisch mit dem herkömmlichen Weg und trägt die Bezeichnung „LA3“
2. Man bewirbt sich als Lotse
– wenn man ein Nautik Studium (FH/FS) absolviert hat und
– 24 Monate als Nautischer Wachoffizier gefahren ist
Die fehlende Seefahrtzeit in führender Position wird durch eine auf 18 Monate verlängerte Ausbildung kompensiert. Dieser weg trägt die Bezeichnung „LA2“
3. Man bewirbt sich als Lotse,
– wenn man ein Nautik Studium mit Bachelor Abschluss (FH) absolviert hat
Dieses ist der neue zusätzliche Weg! Es schließt sich jetzt eine Lotsenausbildung an, die aus einem berufsintegriertem Masterstudiengang besteht. Die Inhalte sind natürlich fachspezifisch – theoretischer Natur, vor allem aber auch praxisnah! Dieser Ausbildungsweg dauert zwei Jahre. Klar, etwas länger, aber dafür hat man dann auch einen Masterabschluss in der Tasche, mit dem man, sollte einem (wider Erwarten!) der Lotsenberuf doch nicht zusagen, viele andere Berufswege im maritimen Bereich einschlagen kann. Dieser Weg trägt die Bezeichnung „LA1“.
Die Wege nach 1. und 2. stehen auch Fachschülern und Fachschülerinnen offen.
Die maritime Wirtschaft stimmt dem Konzept zu.
In zahlreichen Gesprächen wurden die politischen Parteien des Deutschen Bundestages über das Vorhaben unterrichtet. Im Ergebnis stimmen die Parteien der Neuordnung der Ausbildung zu.
Sichtbarer Ausdruck der Unterstützung ist die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 28. März 2017 (BT-Drs. 18/11725) mit folgendem Wortlaut: „… die in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur und den maritimen Verbänden erarbeitete Reform der Lotsenausbildung als wichtigen Baustein zur Gewinnung von Nachwuchskräften auf der Grundlage eines modernen Ausbildungskonzeptes zügig umzusetzen.
Der klassische Berufszugang beruht auf der Bereitstellung von ausreichend verfügbaren Ausbildungsplätzen an Bord von Seeschiffen durch die Reeder. Wegen der Ausflaggung ist dieser Weg nahezu verbaut. Deshalb wird mit der Reform jetzt eine eigenständige Lotsenausbildung geschaffen bei gleichzeitiger Reduzierung der Ausbildungszeit. Darüber hinaus weiß der Bewerber auf Grund der Eignungsprüfung frühzeitig, dass er die körperliche und geistige Eignung zum Lotsen aufweist.
Beide Fragen sind mit einem Ja zu beantworten. Der Zugang für den Schiffsmechaniker kann sowohl über einen Fachschulabschluss und der Ausbildung
Um am Assessment teilnehmen zu können, muss der Bewerber lediglich das 17. Lebensjahr vollendet haben. Für die Bewerbung zur Grundausbildung sind die Ergebnisse des Assessments und das Befähigungszeugnis NWO vorzulegen.
Als Bewerber werden anerkannt: Schulabgänger, Schiffsmechaniker, Fachschul- oder Fachhochschulabsolventen mit dem Befähigungszeugnis NWO (Nautischer Wachoffizier).
Inhaber der Befähigungszeugnisse NK (Kapitän) können direkt an der Prüfung zum Abschluss der Grundausbildung teilnehmen.
Die alltägliche Erfahrung zeigt, dass der Kenntnisstand und auch die charakterliche Eignung der LA3 Bewerber durchaus nicht homogen ist. Mit dem Wort „Erfahrung“ ist nicht zwangsläufig auch die Eignung zum Lotsenberuf abgebildet. So kann zum Beispiel ein Kapitän sehr erfahren im Ladungswesen (Großtanker) sein, jedoch über eine nur geringe Erfahrung im Shiphandling verfügen. Bei der Untersuchung der Seelotseignung werden alle Bewerber gleich behandelt.
Wie bereits erwähnt, wird die neue Lotsenausbildung auch inhaltlich vertieft, daher ist die grundsätzliche Verlängerung gerechtfertigt. Allerdings eröffnet die Seelotsenaus- und fortbildungsverordnung durchaus die Möglichkeit, die Ausbildung für besonders geeignete Kandidaten auf 8 Monate zu verkürzen.
Ein praktischer Zulassungstest ist in den meisten Ländern gang und gäbe. Der Lotsberuf ist ein Beruf mit hohen Praxisanteilen und soll dies auch zukünftig bleiben.
Der geplante Test wird in seiner Gestaltung keine unüberwindbare Hürde darstellen. Er wird zudem einen willkommenen Hinweis auf den individuellen Schulungsbedarf geben.
Viele Kapitäne werden stolz darauf sein, ihr Können bei einer solchen Prüfung zu präsentieren.
Sollte eine Mehrbelastung der Brüderschaften entstehen und nachgewiesen werden, ist tatsächlich eine Kompensation unerlässlich, denn keinesfalls sollen die „Bestandslotsen“ finanziell durch die neue Ausbildung belastet werden. Die Zuständigkeit für das Lotswesen und damit die Ausbildung mit allen Konsequenzen verbleibt beim Bund.
Ja. Dies wird von der Bundeslotsenkammer organisiert und von den größeren Brüderschaften durchgeführt, wobei die Leistungen der Kandidaten durchgängig und transparent bewertet werden.
So werden die Seelotsen im Rahmen ihrer Fortbildung durch gemeinsam mit einem maritimen Kompetenzzentrum entwickelten Train-the-Trainer Lehrgängen auf ihre zukünftig erweiterte Ausbildertätigkeit vorbereitet.
Die zukünftigen Lotsenanwärter und – anwärterinnen werden in der Regel jünger sein und über eine deutlich geringere Seefahrtserfahrung verfügen. Dieses gilt es durch eine erweiterte und vertiefte Ausbildung zu kompensieren.
Diese TtT Lehrgänge werden in „basic“ und „advanced“ unterteilt, um zum einen die Seelotsen weiterzubilden, die die Anwärter im Rahmen der alltäglichen Berufsausübung anleiten, zum anderen jedoch auch die Lotsenkollegen weiterzubilden, die eine fest umschrieben Aufgabe im Kontext der Ausbildung übernehmen wollen.
Weiterhin müssen die Anlagen zur Seelotsenaus- und Fortbildungsverordnung erstellt werden. Kernstück ist hier der Rahmenplan, in welchem alle Inhalte der zukünftigen Seelotsenausbildung abgebildet und die zu erwerbenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten dargestellt werden.
Hier wurde durch die Ausbilder der Brüderschaften bereits eine hervorragende Arbeit geleistet.
Bereits heute gibt es ein Auswahlverfahren namens German Pilot Test. Dieses Verfahren wird zu einem Assessment weiterentwickelt. Nach erfolgter Ausschreibung durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wurde der Firma HR Diagnostics der Auftrag zur Entwicklung von Verfahren der Anforderungsanalyse und Eignungsbeurteilung zur psychologischen Berufseignung erteilt.
HR Diagnostics ist spezialisiert auf Bewerbermanagement und Eignungsdiagnostik bei Personalauswahl und Potenzialanalyse.
In enger Zusammenarbeit mit der GDWS, der BLK und den Lotsenbrüderschaften werden geeignete Instrumente zur Sicherstellung der Bewerberqualität erarbeitet.
Zur Anforderungsanalyse wird das renommierte „Fleishman Job Analyse System“ herangezogen, derzeit wird die abschließende, lotsenspezifische Anpassung vorgenommen. Hier obliegt es der Gesamtheit der deutschen Lotsenschaft durch möglichst umfassende Teilnahme ein möglichst genaues Bild unseres Berufes und seiner Anforderungen zu erzeugen.
Nein.
Die eigenständige Lotsenausbildung sieht eine revierübergreifende praktische Basisausbildung von sechs Monaten und eine revierspezifische praktische Grundausbildung von ebenfalls sechs Monaten vor.
Auch der für Bewerbungen nach LA1 für die Bestallung vorgeschriebene Masterstudiengang wird praktische Inhalte in einem vom Akkreditierungsrat höchstzulässigen Maße beinhalten.
Natürlich ist ein integraler Aspekt der Novellierung gerade auch die Erhöhung der Anzahl der Bewerbungen von Frauen.
Es wird eine Aufgabe der Lotsenbrüderschaften und der Bundeslotsenkammer sein, moderne, familienfreundlichere Arbeitsbedingungen für Lotsinnen und für eine neue Generation von Lotsen zu entwerfen und umzusetzen.
Zur Qualitätssteigerung der Ausbildung werden nach jedem Ausbildungsmodul praktische und theoretische Prüfungen durchgeführt.
Die eigenständige Lotsenausbildung gibt den jungen Menschen eine klare berufliche Perspektive und schafft damit mehr Planungssicherheit für das eigene Leben.
Der erworbene Masterabschluss nach LA1 sorgt für die durch den „Bologna-Prozeß“ geforderte Durchlässigkeit und somit für ein zeitgemäßes Berufslaufbahnkonzept.
Sie gibt den zukünftigen Lotsinnen und Lotsen die Möglichkeit der Verwendung ihrer erworbenen Kenntnisse auch über die Bestallung zum Seelotsen / zur Seelotsin hinaus.
Die Bundeslotsenkammer rechnet mit einem jährlichen Nachwuchsbedarf in der Größenordnung zwischen 30 und 40 Personen.
Der Lotse ist mit seiner Dienstleistung Teil des Verkehrssicherungskonzeptes Deutsche Küste. Das hohe Sicherheitsniveau kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Ausbildungsstandards dem hohen Qualifikationsprofil der Lotsen entsprechen. Diesem Ziel bleibt die eigenständige Lotsenausbildung verpflichtet. Eine weitere Reduzierung der Ausbildungszeiten ist nicht sachgerecht.
Nach vollständiger Implementierung der eigenständigen Lotsenausbildung finanziert sich das System selbst, da die nach der Ausbildung bestallten Lotsen fünf Jahre ein gestaffeltes Einkommen erhalten. Die Differenz zum Solleinkommen wir den Ausbildungskosten zugeführt.
Die Brüderschaften basieren auf dem Solidarprinzip, auf dem auch die Abzüge in den ersten Jahren der Mitgliedschaft fußen. Um die LA3-Bewerber nicht abzuschrecken sind deren Abzüge deutlich geringer (um 50%) als für die Aspiranten der beiden anderen Gruppen. Die neue Lotsenausbildung wird nicht nur in Hinsicht auf den Bewerberpool erweitert, sie wird auch vertieft. Die Höherwertigkeit des neuen Ausbildungsweges hinsichtlich eines Masterabschlusses wird sich inhaltlich auch auf die Ausbildung der LA3 Aspiranten positiv auswirken. Die Aspirantur für diese Kandidaten wird sich in der Regel auf 12 Monate verlängern. Die LA3 Bewerber partizipieren also qualitativ und quantitativ durchaus von den neuen Ausbildungsangeboten.
Aufgrund der Schätzungen in der Arbeitsgruppe wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von rd. 9,6 Mio. € über 7 Jahre benötigt; danach würde die Lotsenausbildung sich selbst finanzieren.
Diese Mittel aus dem Bundeshaushalt sind erforderlich, um das Einphasen der eigenständigen Lotsenausbildung zu finanzieren. Sowohl in der Bundeslotsenkammer als auch in den Brüderschaften entstehen Kosten durch Ausbilder (dienstbefreite Lotsen) als auch faktische Kosten wie Alimentation der Auszubildenden, Trainingskosten, Simulatorschulungen, Reisekosten, externe Trainer etc.
Der besondere Vorteil liegt darin, dass die Anschubfinanzierung durch den Bund nicht zusätzlich die Revierkosten erhöhen und damit die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Häfen beeinträchtigen würde.
Nach Ablauf dieser Einführungszeit wird sich die Ausbildung dadurch selbst tragen, dass die jungen Seelotsen sich während der Zeit der größenbeschränkten Bestallung durch eine Reduzierung ihres Anspruches auf die Sollbetriebseinnahme an den Ausbildungskosten beteiligen. Dies entspricht im Wesentlichen dem modernen Ansatz, wie ihn z.B. die Lufthansa für ihre Piloten pflegt.
Nein. Nach Ablauf der Übergangsphase finanziert sich das System selbst. Und zwar erhalten die bestallten Lotsen bis zum Freifahren als Volllotse ein gestaffeltes Einkommen. Die Differenz zum Solleinkommen wird den Ausbildungskosten zugeführt.
Die eigenständige Lotsenausbildung erfordert eine Vielzahl von personellen, organisatorischen, technischen und finanziellen Voraussetzungen, die sorgsam geplant, eingeführt und angewendet werden müssen. Dafür benötigen die Bundeslotsenkammer und die Brüderschaften, aber auch die Berufsbildungsstelle für Seeschifffahrt auseichend Zeit.
Seelotse – ein Beruf mit Zukunft. Und Meer! Und mehr!
Wir sind hochqualifizierte Berater!
Wir beraten die Schiffsführungen und bringen die Schiffe sicher zu ihrem Liegeplatz. Jede Schiffsgröße. Auf allen Revieren.
Wir kommen per Helikopter an Bord!
Mit höchster Sicherheitsausstattung (Schutzanzüge) und geleisteten Sicherheitstrainings werden die Lotsen per Helikopter an Bord abgesetzt.
Wir steigen ein – egal wie!
Je nach Schiff gelangt der Lotse über die Gangway, durch die Lotsenpforte oder auch über die klassische Leiter vom Versetzer auf das Schiff.
Wir sind auch Gutachter!
Aufgrund unserer hochqualifizierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung in den einzelnen Revieren können wir Lotsen gutachterliche Tätigkeiten ausüben.
Wir sind rund um die Uhr im Einsatz!
Mehr als 800 Lotsen sind an allen Tagen des Jahres im Auftrag der Sicherheit und des Umweltschutzes unterwegs.
Wir bilden den Nachwuchs aus!
Ausbildung durch erfahrene Lotsen: Haut- und praxisnah im jeweiligen Revier. Und gründlich durch Trainings an Simulatoren.
Externe Links zu Ausbildung und Karriere
Ausführliche Informationen zur Seelotsausbildung finden Sie auf
Aktuelle Stellenausschreibungen